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Zur Abgrenzung des Erhebungsbereichs

Über welche Schülergruppen ist zu berichten?

Individualdaten sind bereitzustellen und in anonymisierter Form an das Landesamt für Statistik zu übermitteln

  • für die an der Schule am Stichtag eingeschriebenen Schülerinnen und Schüler,
  • für Gastschülerinnen und Gastschüler aus dem Ausland, soweit diese voraussichtlich mindestens bis zum Halbjahr in allen Fächern am Unterricht teilnehmen,
  • für Berufspraktikantinnen und -praktikanten (nur Fachschulen und Fachakademien).

Lediglich summarische Angaben sind über Vorpraktikantinnen und -praktikanten, Erziehungspraktikantinnen und -praktikanten an den Fachakademien für Gemeindepastoral bzw. Sozialpädagogik zu machen.

Nicht zu berichten ist über Schülerinnen und Schüler, die mindestens bis zum Halbjahr beurlaubt sind (z. B. wegen eines Auslandsaufenthaltes).

Über welche Abgängerinnen und Abgänger, Absolventinnen und Absolventen sowie Nichtschülerinnen und Nichtschüler ist zu berichten?

Die Angaben zu den genannten Personen beziehen sich auf den Zeitraum zwischen dem letzten und dem aktuellen Stichtag: 21.10.2023 bis 20.10.2024. Individualdaten sind bereitzustellen und in anonymisierter Form an das Landesamt für Statistik zu übermitteln

  • für alle Schülerinnen und Schüler, die im Vorjahr die berichtende Schule besucht und seit dem Erhebungsstichtag des Vorjahres ohne oder mit Abschluss dauerhaft verlassen haben,
  • für alle Schülerinnen und Schüler, die mindestens bis zum Halbjahr beurlaubt sind (z. B. wegen eines Auslandsaufenthaltes),
  • für Schülerinnen und Schüler, die im Vorjahr an der berichtenden Schule ein Berufsvorbereitungs-, oder Berufsgrundschuljahr (in Vollzeitform) ohne oder mit Erfolg besucht haben unabhängig davon, ob sie die berichtende Schule verlassen haben oder an dieser verbleiben (ohne Wiederholer).

Sofern ein Abschluss erreicht wurde, erfolgen hierzu Angaben, unabhängig davon ob der Abschluss an der berichtenden Schule oder (durch Ablegen der Externenprüfung) an einer anderen Schule erlangt wurde. Über Abschlüsse, die von Schülerinnen und Schülern durch Ablegen der Externenprüfung erreicht wurden, berichtet also nicht die prüfende Schule, sondern die Stammschule der betreffenden Schülerinnen und Schüler.

Die Schule berichtet auch über Nichtschüler-Absolventinnen und -Absolventen, d. h. Personen, die seit dem Erhebungsstichtag des Vorjahres an der Schule durch das Bestehen der Externenprüfung einen Abschluss erhalten haben, aber an keiner Schule im Sinne des BayEUG als Schülerin bzw. Schüler eingeschrieben waren und folglich zum Zeitpunkt der Prüfung keinen Schülerstatus hatten.

Über welche Lehrkräfte ist zu berichten?

Von der berichtenden Schule sind für all diejenigen Lehrkräfte Daten über die Verhältnisse zum Stichtag bereitzustellen, die

  • an der berichtenden Schule am Stichtag eingesetzt sind und dort eigenverantwortlich Unterricht erteilen oder für außerunterrichtliche Tätigkeiten Anrechnungsstunden erhalten (Dazu gehören auch Aushilfslehrkräfte, Pfarrer/Geistliche, Religionslehrkräfte im Kirchendienst, heilpädagogische Förderlehrkräfte sowie heilpädagogische Unterrichtshilfen, Förderlehrkräfte und Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst, die eigenverantwortlich Unterricht erteilen sowie an beruflichen Schulen Lehrkräfte, die wegen der Unterrichtsorganisation in der Stichtagswoche keinen Unterricht erteilen. Insbesondere sind an beruflichen Schulen von der Seminarschule auch Referendarinnen und Referendare mit den umgerechneten Jahreswochenstunden zu melden, die im zweiten Halbjahr des ersten Ausbildungsjahres eigenverantwortlichen Unterricht erteilen.),
  • als Mobile Reserven oder Aushilfen für Elternzeit die berichtende Schule am Stichtag als Stammschule haben und nicht an einer längeren Schule längerfristig – d. h. voraussichtlich noch für mindestens vier Wochen – eingesetzt sind,
  • als Mobile Reserven oder Aushilfen für Elternzeit an der berichtenden Schule am Stichtag für eine längerfristig – d. h. voraussichtlich noch für mindestens vier Wochen – abwesende Lehrkraft eingesetzt sind,
  • mit Dienstbezügen abwesend und deshalb laut Stundenplan nicht zum Unterrichtseinsatz vorgesehen sind (z. B. wegen längerer Krankheit, Kur, Mutterschutz),
  • am Stichtag des Vorjahres als vollzeit- oder teilzeitbeschäftigte Lehrkraft an der berichtenden Schule ausschließlich oder überwiegend tätig waren und am diesjährigen Stichtag dort nicht mehr eingesetzt sind,
  • sich in der Freistellungsphase der Altersteilzeit im Blockmodell oder im Freistellungsjahr des Freistellungsmodells befinden,
  • bereits vor dem Stichtag des Vorjahres abgegangen sind, aber noch nicht endgültig aus dem Schuldienst ausgeschieden sind, z. B. bei Elternzeit, Beurlaubung aus familien- oder arbeitsmarktbezogenen Gründen, bei voller Abordnung für eine Tätigkeit außerhalb des Schuldienstes (z. B. Staatsministerium, ISB, Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung, Hochschule) oder Vermittlung in den Auslandsschuldienst durch das Bundesverwaltungsamt. Für diese Lehrkräfte sind nur Personenkennzahl, Name, Vorname, Geschlecht, Beschäftigungsverhältnis (Schlüssel WB) und ehemaliger Dienstherr/Arbeitgeber anzugeben.

Für die Einbeziehung in die Berichterstattung sind ausschließlich die vorstehend genannten Kriterien maßgeblich, nicht indessen wer Dienstherr bzw. Arbeitgeber der Lehrkraft ist.

Über welche Lehrkräfte ist nicht zu berichten?

Nicht zu melden sind von der berichtenden Schule

  • Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst bzw. Förderlehrkräfte, wenn diese keinen eigenverantwortlichen Unterricht erteilen (z. B. Studienreferendarinnen und -referendare am Gymnasium im ersten Halbjahr),
  • im Bereich öffentlicher Schulen Lehrkräfte, die bereits vor dem Vorjahresstichtag mit ihrer vollen Unterrichtspflichtzeit einem privaten Schulträger zugeordnet wurden (Hinweis: Über diese Lehrkräfte berichtet ausschließlich die Einsatzschule),
  • Lehrkräfte, die als Mobile Reserve oder Aushilfe für Elternzeit an der berichtenden Schule eingesetzt sind, dort nur kurzfristig – d. h. voraussichtlich nur noch weniger als vier Wochen – abwesendes Lehrpersonal ersetzen und deren Stammschule nicht die berichtende Schule ist (Hinweis: Diese Lehrkräfte werden von der Stammschule gemeldet.),
  • Lehrkräfte, die erst nach dem Stichtag den Dienst antreten und am Stichtag an einer anderen Schule eingesetzt sind.

Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte der Erhebungs- und Merkmalsbeschreibung.