Stand: 03.08.2010
Mit BayEUG-Änderung vom 14.07.2010 wurde die Möglichkeit zur Bildung von Mittelschulverbünden geschaffen. Da nur reine Hauptschulen einem solchen Verbund beitreten können, wird vielfach die rechtliche Aufteilung einer Volksschule mit Hauptschul- und Grundschulteil in zwei Schulen notwendig, d.h. also die Gründung einer neuen Schule (mit neuer Schulnummer) und der Wechsel von Lehrkräften/Schülern an diese Schule.
Anleitung für WinSD - Schülerdatei
Anleitung für WinLD - Lehrerdatei
KMS I.3-5 O 1372.0/101/1 "Schulteilung im Zuge der Bildung von Mittelschulverbünden" vom 06.08.2010
Ergänzender Hinweis für WinLD
Sollte während des Ablaufs der Aufteilung (Funktion „Volksschule aufteilen in GS und HS“ die Meldung „Datentyp stimmt nicht überein“ angezeigt werden, so klicken Sie bitte auf die Schaltfläche „Ignorieren“. Diese Meldung hat keinen weiteren Einfluss auf die richtige Aufteilung in GS und HS.