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Schulteilung im Zuge der Bildung von Mittelschulverbünden

Stand: 03.08.2010

Mit BayEUG-Änderung vom 14.07.2010 wurde die Möglichkeit zur Bildung von Mittelschulverbünden geschaffen. Da nur reine Hauptschulen einem solchen Verbund beitreten können, wird vielfach die rechtliche Aufteilung einer Volksschule mit Hauptschul- und Grundschulteil in zwei Schulen notwendig, d.h. also die Gründung einer neuen Schule (mit neuer Schulnummer) und der Wechsel von Lehrkräften/Schülern an diese Schule.

Wichtige Hinweise:

  • Fertigen Sie unbedingt eine Datensicherung an, BEVOR Sie mit der Teilung beginnen!
  • Lesen Sie die Anleitungen vollständig und aufmerksam. Halten Sie sich EXAKT an die einzelnen Arbeitsschritte und deren Reihenfolge. Bei nicht korrekter Durchführung besteht die Gefahr, dass Daten verloren gehen oder für die ASD-Meldung fehlerhafte Daten entstehen.
  • Führen Sie die beschriebenen Arbeitsschritte NUR mit Programmversionen ab 2010-08 (oder neuer) von WinLD und WinSD durch. Bei Verwendung von älteren Programmversionen entsteht u. U. Datenverlust!
  • Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den zuständigen regionalen Multiplikator oder die Beratungsstelle.
  • Konsequenzen aus der Schulteilung: Bitte beachten Sie die entsprechenden Hinweise hierzu jeweils am Ende der beiden Anleitungen.

Anleitungen zur EDV-technische Abwicklung in WinLD & WinSD

Anleitung für WinSD - Schülerdatei
Anleitung für WinLD - Lehrerdatei
KMS I.3-5 O 1372.0/101/1 "Schulteilung im Zuge der Bildung von Mittelschulverbünden" vom 06.08.2010

Ergänzender Hinweis für WinLD
Sollte während des Ablaufs der Aufteilung (Funktion „Volksschule aufteilen in GS und HS“ die Meldung „Datentyp stimmt nicht überein“ angezeigt werden, so klicken Sie bitte auf die Schaltfläche „Ignorieren“. Diese Meldung hat keinen weiteren Einfluss auf die richtige Aufteilung in GS und HS.